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Zahlungsplan

Der Bau einer Halle gehört zu den bedeutendsten Investitionen eines Unternehmens. Der Grundstein für den Erfolg liegt in einem transparenten und partnerschaftlichen Prozess. Besonders die finanzielle Klarheit spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein präzise ausgearbeiteter Zahlungsplan fungiert als verlässlicher Fahrplan: Er schafft Sicherheit für beide Vertragspartner und sorgt für einen reibungslosen Projektverlauf.

Definition

Ein Zahlungsplan ist Bestandteil des Bauvertrags. Er legt verbindlich fest, wann und in welcher Höhe der Auftraggeber bzw. der Bauherr Zahlungen an den Auftragnehmer zu leisten hat. Das zentrale Prinzip dabei ist die klare Kopplung der Zahlungen an den erreichten Baufortschritt. Jede Zahlung, eine sogenannte Abschlagszahlung, wird erst nach Fertigstellung eines klar definierten Bauabschnitts oder Erreichen eines klar definierten Ereignisses fällig.

Rechtliche und vertragliche Grundlagen

Der Zahlungsplan wird rechtlich bindend im Bauvertrag, der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geschlossen wird, verankert. Dies schafft eine unmissverständliche Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien.

Struktur

Der Zahlungsplan ist der finanzielle Spiegel des Bauablaufplans. Jeder Zahlungsschritt wird durch die Fertigstellung eines definierten technischen Meilensteins ausgelöst. Dieser Prozess beginnt oft schon vor dem ersten Spatenstich und begleitet das gesamte Bauvorhaben bis zur finalen Übergabe.

Typische Meilensteine und Abschlagsraten

Ein Hallenbauprojekt gliedert sich in klar definierte Phasen, an die die jeweiligen Abschlagszahlungen geknüpft sind:

  • Rate 1: Nach Erteilung der Baugenehmigung und Baubeginn: Mit der rechtskräftigen Baugenehmigung und dem Beginn der Erdarbeiten wird die erste Rate fällig. Sie deckt initiale Planungsleistungen und die Einrichtung der Baustelle ab.
  • Rate 2: Nach Fertigstellung der Fundamente und der Bodenplatte: Dieser Schritt legt das buchstäbliche Fundament für Ihre Halle. Ob Köcherfundamente für die Stützen oder umlaufende Streifenfundamente – nach Abschluss dieser Arbeiten ist ein wesentlicher Bauabschnitt vollendet.
  • Rate 3: Nach Montage des Stahltragwerks: Das „Skelett“ der Halle steht. Dieser visuell eindrucksvolle und wertsteigernde Bauabschnitt markiert einen entscheidenden Fortschritt und rechtfertigt eine signifikante Abschlagsrate.
  • Rate 4: Nach Montage der Dachs und der Fassade: Die Gebäudehülle wird mit hochwertigen Materialien wie langlebigen Sandwichpaneelen geschlossen. Die Halle ist nun vor Witterungseinflüssen geschützt.
  • Rate 5: Nach Einbau von Toren, Fenstern und Tageslichtsystemen: Die Halle wird wetterdicht und funktional. Der Einbau von Sektionaltoren, Fenstern sowie Lichtbändern und Lichtkuppeln fällt in diese Phase.
  • Rate 6: Nach Fertigstellung des Estrichs und der wesentlichen Installationen: Der Innenausbau schreitet voran, und die Halle nähert sich ihrer endgültigen Funktionalität.
  • Rate 7: Schlussrate nach mängelfreier Abnahme: Die letzte Rate wird erst fällig, nachdem Sie als Bauherr das fertige Bauwerk geprüft und offiziell abgenommen haben. Dies ist Ihr stärkstes Sicherungsinstrument und stellt sicher, dass alle Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden.

 

Die folgende Tabelle veranschaulicht einen beispielhaften Zahlungsplan für eine Industriehalle:

 

Leistungsstand / Meilenstein Fälligkeit / Beschreibung Abschlagsrate (ca. % der Gesamtsumme)
1. Rate Nach Erteilung der Baugenehmigung und Beginn der Erdarbeiten 10 %
2. Rate Nach Fertigstellung der Fundamente und der Bodenplatte 25 %
3. Rate Nach Montage des kompletten Stahl-Tragwerks 20 %
4. Rate Nach Montage der Dach- und Fassadenverkleidung (Hülle geschlossen) 20 %
5. Rate Nach Einbau von Fenstern, Toren und Tageslichtsystemen 10 %
6. Rate Nach Fertigstellung des Innenausbaus (z.B. Estrich, Haustechnik) 10 %
7. Rate Nach mängelfreier Abnahme und Schlüsselübergabe 5 %
Holger Schmidt INT-BAU

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