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Schallschutz

Schallschutz bezeichnet alle baulichen und technischen Maßnahmen zur Begrenzung von Lärm – entweder zur Vermeidung der Schallausbreitung von innen nach außen (Schallemission) oder zur Reduktion von Außengeräuschen im Innenraum (Schallimmission).

Erklärung:
Im Hallenbau spielt der Schallschutz eine zentrale Rolle – insbesondere bei Produktionshallen, Industriehallen oder Autohäusern, in denen Maschinen, Fahrzeuge oder Kundenbetrieb eine erhöhte Lärmbelastung verursachen können. Der bauliche Schallschutz umfasst Maßnahmen wie die Auswahl geeigneter Wand- und Dachelemente mit schalldämmenden Eigenschaften, akustisch wirksame Deckenverkleidungen oder spezielle Fenster und Türen.

Neben dem Komfort für Mitarbeitende und Kunden steht oft auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Fokus, z. B. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder kommunaler Lärmschutzverordnungen. Gerade bei Hallen in gemischten oder sensiblen Bebauungszonen (z. B. in der Nähe von Wohngebieten) ist eine frühzeitige Integration von Schallschutzkonzepten in die Entwurfs- und Ausführungsplanung essenziell.

Ein wirksamer Schallschutz verbessert nicht nur das Arbeitsumfeld, sondern kann auch ein Genehmigungskriterium für bestimmte Hallenstandorte sein.

Anwendungsbeispiel aus dem Hallenbau:
Ein Unternehmen plant eine neue Produktionshalle in einem Gewerbegebiet mit angrenzender Wohnbebauung. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird ein externes Schallschutzgutachten erstellt. Daraufhin werden Sandwichpaneele mit hoher Schalldämmwirkung für Wand- und Dachelemente gewählt, zusätzliche Schalldämpfer in Lüftungsanlagen integriert und lärmintensive Maschinenbereiche durch akustisch entkoppelte Trennwände abgeschirmt. Das optimierte Schallschutzkonzept erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern verbessert auch das Arbeitsklima im Innenraum erheblich.

Holger Schmidt INT-BAU

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