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Baulicher Brandschutz

Vor Beginn jeder baulichen Maßnahme wird in der Planungsphase ein Brandschutzgutachten erstellt. Dieses gibt Aufschluss über notwendige bauliche Brandschutzmaßnahmen welche im Hallenneubau umgesetzt werden müssen. Beispiele hierfür sind:

  1. Größe der ausschmelzbaren Flächen in Oberlichtern & Lichtkuppeln
  2. Anzahl und Größe der Rauch- und Wärmeabzüge
  3. Größe der Zuluftflächen für Rauchabzug z.B. Tore, Türen und Fenster
  4. Feuerwiderstandklassen der Tragkonstruktion (F0, F30, F60, F90)
  5. Lage und Anzahl der Flucht- und Rettungswege
  6. Brandwände, Brandabschnitte, Brandmeldeanlagen

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