Vor Beginn jeder baulichen Maßnahme wird in der Planungsphase ein Brandschutzgutachten erstellt. Dieses gibt Aufschluss über notwendige bauliche Brandschutzmaßnahmen welche im Hallenneubau umgesetzt werden müssen. Beispiele hierfür sind:
- Größe der ausschmelzbaren Flächen in Oberlichtern & Lichtkuppeln
- Anzahl und Größe der Rauch- und Wärmeabzüge
- Größe der Zuluftflächen für Rauchabzug z.B. Tore, Türen und Fenster
- Feuerwiderstandklassen der Tragkonstruktion (F0, F30, F60, F90)
- Lage und Anzahl der Flucht- und Rettungswege
- Brandwände, Brandabschnitte, Brandmeldeanlagen