Die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers für Mängel an einem Produkt oder einer Dienstleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzustehen. Je nach Bauvertrag VOB = 4 Jahre/ BGB = 5 Jahre richtet sich der Gewährleistungszeitraum beim Hallenbau. Ausnahmen bilden mechanisch beanspruchte Bauteile und elektrische Komponenten.