Bauantrag für ihren Hallenbau – ohne hohe Architektenhonorare
Ein Bauantrag stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht und reibungslos umgesetzt werden kann. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Planung bis zur Baugenehmigung.
Fachliche Spezialisierung
Unser Unternehmen hat sich seit über 30 Jahren ausschließlich auf den Hallenbau konzentriert.
Durch unsere fachliche Spezialisierung ist es uns dadurch möglich, Hallen präzise zu planen und damit bereits während der Bauantragsstellung auf die Kosten zu achten.
Praktische Erfahrung
Wir haben zahlreiche Bauanträge für Hallen erfolgreich eingereicht und kennen relevante Vorschriften und Prozesse einer Baugenehmigung. Die praktische Erfahrung macht es uns möglich, Hallen bereits im Baugenehmigungsverfahren kostenoptimiert zu planen.
Wir berücksichtigen alle notwendigen Bauvorlagen, wie den Freiflächenplan, Entwässerungsplan, die Außenanlagen und kennen die Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde. Dadurch können wir Ihnen auch in schwierigen Fällen, beispielsweise bei einer Nachbarbeteiligung oder einem Vorbescheid, optimal zur Seite stehen.
Kostenorientierung
Wir verstehen, dass Kosten ein entscheidender Faktor sind. Unser Ziel ist es, Bauvorhaben für Hallen zu entwickeln, die sowohl funktional als auch wirtschaftlich sind.
Eine durchdachte Planung und die Vermeidung von Verzögerungen, etwa durch einen Ablehnungsbescheid, sichern Ihr Budget nachhaltig.
Schnelligkeit und Effizienz
Durch unsere spezifische Ausrichtung und Partner können wir den Bauantrag und die Bauvorlagen schneller und zielgerichteter bearbeiten. Das spart Ihnen Zeit und reduziert die Komplexität im Kontakt mit der Bauaufsichtsbehörde.
Dank unserer umfassenden Erfahrung im Hallenbau, unserer Kompetenz im Umgang mit der Bauaufsichtsbehörde und unserer genauen Kenntnis des Baugenehmigungsverfahrens setzen wir Ihr Projekt sicher und effizient um.
Schritt 1
Wir stellen für Sie den Bauantrag zur Erreichung der Baugenehmigung. Folgende Unterlagen sind enthalten:
- Bauantragsformular, ausgefüllt
- Wärmeschutzgutachten
- Brandschutzgutachten
- Evtl. Fundamentstatik inkl. Schal- und Bewehrungspläne
- Evtl. Tragwerkstatik
- Lagepläne, Technische Zeichnungen
- Baubeschreibung
- Kostenschätzung nach DIN 276
Schritt 2
Nach Vorlage der Baugenehmigung entscheiden Sie über die weitere Zusammenarbeit.
Schritt 3
Ausführung
- Fundamente, Sockel, Bodenplatte
- Ausführung Halle ab Oberkante Fundament
- Außenanlagen
- Planung/Ausführung Haustechnik und Elektro
Fragen und Antworten
Nachweise
Diese Frage kann man mit einem einfachen JA beantworten. Stahlbauten werden statisch berechnet nach DIN EN 1993 Eurocode 3. Tragwerke, die nach diesen Berechnungen bemessen wurden, unterliegen der Prüfpflicht durch einen Prüfstatiker. Dieser Prüfstatiker kann für den Bauantrag vom Bauamt vorgegeben, oder vom Bauherrn frei gewählt werden. Ein geprüfter Standsicherheitsnachweis ist erforderlich für die Erteilung der Baugenehmigung. Erst nach Vorlage des Prüfberichtes und der Baugenehmigung darf mit der Bauausführung begonnen werden.
Die Erstellung eines Wärmeschutznachweises ist grundsätzlich bei Neubauten, Modernisierungen und Erweiterungen vorgeschrieben, wenn für das betreffende Bauvorhaben ein Bauantrag nach GEG (Gebäudeenergiegesetzt) gestellt wurde und energetische Grenzwerte einzuhalten sind. Energetische Grenzwerte können sein: U-Wert – Anforderungen an Fenster, Tore und Türen aber auch Fassaden, Bodenplatten und Dach. Der Wärmeschutznachweis ist durch einen qualifizierten Fachplaner zu erstellen.
Die Prüfung des Standsicherheitsnachweises beim Bauantrag wird in den meisten Fällen vom Bauherrn selbst beauftragt. In einzelnen Fällen kann aber auch das Bauamt einen Prüfer bestimmen und beauftragen. Die Kosten der Prüfung trägt jedoch immer der Bauherr selbst. Geprüft werden beim Hallenbau der Standsicherheitsnachweis, die zugehörigen Werkstattzeichnungen sowie die Verlegepläne der Fassaden. In vielen Fällen wird auch die Ab- und Durchsturzsicherheit von Fenstern und Geländern vom Prüfer kontrolliert. Er überprüft die Einhaltung der Bauausführung nach den freigegebenen Zeichnungen und überwacht diese auf der Baustelle. Hierzu gehören Einzelabnahmen des Stahlbaus und anschließend die des fertigen Rohbaus. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens führt der Prüfer eine Endabnahme durch und erstellt ein Abschlussprotokoll für das Bauamt.