Bauantrag für ihren Hallenbau
- Über 30 Jahre Erfahrung
- Planung bis zur Schlüsselübergabe
- Festpreis-Garantie
Bauantrag für ihren Hallenbau – ohne hohe Architektenhonorare
Ein Bauantrag stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht und reibungslos umgesetzt werden kann. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Planung bis zur Baugenehmigung.
Ihre Vorteile mit INT-BAU
Alles aus einer Hand
Von Planung & Baugenehmigung bis Bauausführung: Wir übernehmen alle Schritte und Sie bekommen eine schlüsselfertige Halle.
30 Jahre Erfahrung
Seit 1991 bauen wir Industrie- und Gewerbehallen – und profitieren von unserem Know-how und hunderten erfolgreich realisierten Projekten.
Schnelle Fertigstellung
Dank eingespielter Teams und Systembauweise sind unsere Hallen in kurzer Zeit bezugsfertig – termintreu und effizient.
Individuell geplant
Keine Standardhallen! Wir planen individuell nach Ihren Anforderungen – für jede Branche die passende Lösung.
Fachliche Spezialisierung
Unser Unternehmen hat sich seit über 30 Jahren ausschließlich auf den Hallenbau konzentriert.
Durch unsere fachliche Spezialisierung ist es uns dadurch möglich, Hallen präzise zu planen und damit bereits während der Bauantragsstellung auf die Kosten zu achten.
Dämmung und Brandschutz
Eine Gewerbehalle kann im Gewerbebau ungedämmt sein oder in einer wärmegedämmten Ausführung erbaut werden, wie z.B. bei Werkstätten, Produktionshallen oder Versammlungsstätten. Neben der Wärmedämmung ist die Schalldämmung wichtig – insbesondere bei Fertigungen. Der Brandschutz einer Gewerbehalle ist entscheidend für Ihre Genehmigungsfähigkeit! Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, wird der Bau Ihrer Halle nicht genehmigt. Unsere Fachleute beraten Sie gerne bei diesem Thema.
Kostenorientierung
Wir verstehen, dass Kosten ein entscheidender Faktor sind. Unser Ziel ist es, Bauvorhaben für Hallen zu entwickeln, die sowohl funktional als auch wirtschaftlich sind.
Eine durchdachte Bauplanung und die Vermeidung von Verzögerungen, etwa durch einen Ablehnungsbescheid, sichern Ihr Budget nachhaltig.
Schnelligkeit und Effizienz
Diese Kunden vertrauen uns



„Schon nach dem ersten Beratungsgespräch wusste ich, dass unser Hallenbauprojekt mit INT Bau realisiert wird. Da spielten Sympathie und Vertrauen eine große Rolle. Danke der INT-Bau GmbH – bei der Beratung, Planung und Ausführung spürten wir den positiven Teamgeist eures Unternehmens.“
– Jörg Wagner, Geschäftsführer – SHOW concept – Die Veranstaltungsmeister
Ihr Hallenbau-Projekt - So gehen wir vor
Schritt
Wir stellen für Sie den Bauantrag zur Erreichung der Baugenehmigung. Folgende Unterlagen sind enthalten:
- Bauantragsformular, ausgefüllt
- Wärmeschutzgutachten
- Brandschutzgutachten
- Evtl. Fundamentstatik inkl. Schal- und Bewehrungspläne
- Evtl. Tragwerkstatik
- Lagepläne, Technische Zeichnungen
- Baubeschreibung
- Kostenvoranschlag nach DIN 276
Schritt
Nach Vorlage der Baugenehmigung entscheiden Sie über die weitere Zusammenarbeit.
Schritt
Ausführung
- Fundamente, Sockel, Bodenplatte
- Ausführung Halle ab Oberkante Fundament
- Außenanlagen
- Planung/Ausführung Haustechnik und Elektro
Zusätzliche Leistungen
- Kranbahnen, Regalsysteme, Überladebrücken, Vordächer
- Integration von Büro- und Sozialräumen
- Nachhaltigkeit: Photovoltaik, Dachbegrünung
Häufige Fragen zum Bauantrag
Muss der Standsicherheitsnachweis beim Bauantrag generell geprüft werden?
Diese Frage kann man mit einem einfachen JA beantworten. Stahlbauten werden statisch berechnet nach DIN EN 1993 Eurocode 3. Tragwerke, die nach diesen Berechnungen bemessen wurden, unterliegen der Prüfpflicht durch einen Prüfstatiker. Dieser Prüfstatiker kann für den Bauantrag vom Bauamt vorgegeben, oder vom Bauherrn frei gewählt werden. Ein geprüfter Standsicherheitsnachweis ist erforderlich für die Erteilung der Baugenehmigung. Erst nach Vorlage des Prüfberichtes und der Baugenehmigung darf mit der Bauausführung begonnen werden.
Bauantrag - Wann muss ich einen Wärmeschutznachweis führen?
Die Erstellung eines Wärmeschutznachweises ist grundsätzlich bei Neubauten, Modernisierungen und Erweiterungen vorgeschrieben, wenn für das betreffende Bauvorhaben ein Bauantrag nach GEG (Gebäudeenergiegesetzt) gestellt wurde und energetische Grenzwerte einzuhalten sind. Energetische Grenzwerte können sein: U-Wert – Anforderungen an Fenster, Tore und Türen aber auch Fassaden, Bodenplatten und Dach. Der Wärmeschutznachweis ist durch einen qualifizierten Fachplaner zu erstellen.
Wer veranlasst die Prüfung des Standsicherheitsnachweises für den Bauantrag?
Die Prüfung des Standsicherheitsnachweises beim Bauantrag wird in den meisten Fällen vom Bauherrn selbst beauftragt. In einzelnen Fällen kann aber auch das Bauamt einen Prüfer bestimmen und beauftragen. Die Kosten der Prüfung trägt jedoch immer der Bauherr selbst. Geprüft werden beim Hallenbau der Standsicherheitsnachweis, die zugehörigen Werkstattzeichnungen sowie die Verlegepläne der Fassaden. In vielen Fällen wird auch die Ab- und Durchsturzsicherheit von Fenstern und Geländern vom Prüfer kontrolliert.
Er überprüft die Einhaltung der Bauausführung nach den freigegebenen Zeichnungen und überwacht diese auf der Baustelle. Hierzu gehören Einzelabnahmen des Stahlbaus und anschließend die des fertigen Rohbaus. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens führt der Prüfer eine Endabnahme durch und erstellt ein Abschlussprotokoll für das Bauamt.
Wie wichtig ist eine Kostenaufstellung für den Bauantrag?
- Vorhabensskizze – Zusammenfassung der geplanten Nutzung, der baulichen Umsetzung und der vorgesehenen Ausstattungsmerkmale.
- Finanzieller Rahmenplan – Darstellung der zu erwartenden Kosten gegliedert nach den Hauptkategorien gemäß DIN 276.
- Detaillierte Kostenermittlung – Vertiefte Kostenauflistung innerhalb der jeweiligen Kostengruppen für eine differenzierte Übersicht.
- Aufteilung der Gesamtkosten – Prozentuale Darstellung der einzelnen Kostenbereiche sowie eine Erfassung der vollen Projektsumme.
- Grundlagen der Schätzung – Offenlegung der getroffenen Annahmen, Erfahrungswerte und Bewertungsmaßstäbe, die in die Berechnung eingeflossen sind.
- Erstellungsstand der Kostenübersicht – Angabe des Datums der Kostenermittlung inklusive etwaiger Aktualisierungen oder Anpassungen.
- Unwägbarkeiten und Kostenrisiken – Einschätzung potenzieller Abweichungen und möglicher Unsicherheitsfaktoren im Rahmen der Prognose.
Auch für Banken und Förderstellen stellt die Kostenaufstellung eine zentrale Entscheidungsgrundlage dar – sie sorgt für Transparenz und Planungssicherheit im gesamten Genehmigungsprozess.
Welche Brandschutzanforderungen sind im Rahmen eines Bauantrags zu beachten?
Für viele Bauvorhaben ist im Zuge des Bauantrags ein schlüssiges Brandschutzkonzept erforderlich. Die Grundlage hierfür bilden die jeweilige Landesbauordnung sowie die Industriebaurichtlinie, sofern anwendbar. Das Brandschutzkonzept stellt sicher, dass im Ernstfall ein effektiver Personen- und Objektschutz gewährleistet ist.
Ein solches Konzept umfasst typischerweise:
- die Planung und den Nachweis geeigneter Rettungswege
- bauliche Vorkehrungen zur Vermeidung und Eindämmung von Brandausbreitung
- technische Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes
- die Sicherstellung der Zufahrtswege für die Feuerwehr
- sowie organisatorische Maßnahmen für den Brandfall
Die Brandschutzanforderungen betreffen somit mehrere Ebenen – baulich, technisch und organisatorisch – und müssen frühzeitig in die Planung integriert werden, um eine Genehmigung durch die Baubehörde zu ermöglichen.
Bereit für Ihre neue Halle?
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