Im Zuge unseres Weiterbildungskonzeptes fand am 18.03.2026 eine Veranstaltung zum Thema Gewährleistung statt.
Die Gewährleistung, juristisch auch als Mängelhaftung bezeichnet, beschreibt die gesetzliche oder vertragliche Pflicht des Auftragnehmers, dafür einzustehen, dass die erbrachte Bauleistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Schulung wurde in den Räumen der INT-Bau GmbH durchgeführt und von Rechtsanwalt Dr. Kleemann geleitet. Dabei wurde insbesondere unser Wissen zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Industrie- und Gewerbebau aufgefrischt.
Anhand konkreter aktueller Projekte konnten wir uns im Austausch mit Herrn Dr. Kleemann intensiv mit Bauverträgen, deren Inhalten sowie der Auslegung und praktischen Anwendung der Regelwerke BGB und VOB auseinandersetzen.