Lagerhallen bauen - mit Ihrem Bauexperten
Lage und Größe der Lagerhalle
Form und Bauweise einer Lagerhalle
Beheizung und Dämmung einer Lagerhalle
Je nach der Art der Güter, die in Ihrer Lagerhalle gelagert werden, muss diese temperiert oder sogar beheizt sein. Daraus resultieren Forderungen an die Wärmedämmung. Dies betrifft sowohl die bauliche Hülle (Dach und Wände) als auch den Hallenboden.
Sofern in Ihrer Lagerhalle keine brennbaren Stoffe in größeren Mengen gelagert werden und die Oberkante Lagergut unterhalb von +7,5 m liegt, gilt für diesen Sonderbau die Industriebaurichtlinie (IndBauRL). Die besagt:
Lagerhallen bis 1.800 qm liegen in der Kategorie K-1. Das bedeutet ein Tragwerk ohne Brandschutzanforderungen, gewisse Anforderung an Rauch- und Wärmeabzüge und Zuluftöffnungen. Generell bei allen Kategorien sind Anforderungen an Fluchtwege zu erfüllen.
Lagerhallen über 1.800 qm, aber kleiner als 2.700 qm liegen in der Kategorie K-2. Die Anforderungen sind wie in der K-1, zusätzlich sind weitere Forderungen z.Bsp. Brandmeldeanlagen erforderlich.
Ihre Traumhalle könnte schon bald so aussehen!



