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VOB – Verdingungsordnung für Bauleistungen

Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ist in die Teile A,B und C aufgegliedert.

  1. Teil A regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  2. Teil B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  3. Teil C regelt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleisten

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