Die Traufhöhe bezeichnet im Hallenbau die Höhe der Traufe – also die Höhe der Schnittlinie zwischen Außenwand und Dachfläche bzw. der Dachrinne – gemessen senkrecht ab festgelegtem Bezugspunkt (meist Geländeoberfläche oder Oberkante angrenzender Fläche). Bei Flachdächern wird statt der Traufe häufig die Attikahöhe (Oberkante Attika/Brüstung) herangezogen. Die exakte Messweise legt der jeweilige Bebauungsplan bzw. die Landesbauordnung fest.
Ausführliche Erklärung
Für Stahlhallen – ob Gewerbehalle, Industriehalle, Produktionshalle, Lagerhalle oder Systembauhalle – ist die Traufhöhe eine zentrale Planungsgröße. Sie wirkt direkt auf Statik, Architektur, Entwässerung, Nachbarschaftsverträglichkeit und vor allem auf die lichte Innenhöhe (Nutzhöhe) der Halle. In Bebauungsplänen sind meist maximale Trauf- und Firsthöhen vorgegeben. Diese Grenzen bestimmen, wie hoch Stützen, Rahmen und Toranlagen geplant werden dürfen und wie steil die Dachneigung ausfallen kann.
Praxisrelevanz:
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Nutzung & Logistik: Aus der gewünschten lichten Höhe (z. B. für Regallager, Kranbahnen, Fördertechnik) wird rückwärts die erforderliche Traufhöhe abgeleitet – unter Berücksichtigung von Tragwerks- und Haustechnikaufbauten (Rahmenhöhe, Binder, Pfetten, Sprinkler, Leitungen).
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Dachneigung & Entwässerung: Mit steigender Dachneigung wächst die Differenz zwischen Traufhöhe und Firsthöhe. Die Traufe definiert die Rinnenhöhe und beeinflusst damit die Schwerkraftentwässerung, Notüberläufe und Schneelast-Abtragung.
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Städtebau & Recht: Die Traufhöhe steuert die bauliche Einfügung ins Umfeld (Schattenwurf, Abstandflächen) und ist ein genehmigungsrelevanter Kennwert im Bauantrag. Abweichungen führen oft zu Plananpassungen.
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Konstruktion & Kosten: Höhere Traufhöhen bedeuten längere Stützen und größere Biegemomente in den Rahmenecken/Vouten – das beeinflusst Profilwahl, Fundamentgrößen und damit die Wirtschaftlichkeit.
Planungsschritte (vereinfachte Herleitung):
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B-Plan prüfen: maximal zulässige Trauf-/Firsthöhe, Bezugshöhe (natürliches Gelände, fertiges Gelände, OK Bordstein etc.).
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Nutzung definieren: erforderliche lichte Höhe festlegen (Regalhöhe, Kranhakenmaß, Torhöhen).
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Aufbauten addieren: Tragwerk, Unterzüge, Haustechnik, Dachaufbau → daraus resultiert die notwendige Traufhöhe.
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Dachkonzept wählen: Dachneigung/Flachdach, ggf. Attika; Entwässerungs- und Brandschutzanforderungen integrieren.
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Genehmigungsplanung: Schnitte/Ansichten mit eindeutig bemaßter Traufhöhe erstellen und mit der Behörde abstimmen.
Wichtig: Die Definition der Messpunkte (wo genau gemessen wird) kann je nach Kommune variieren. Für eine rechtskonforme Hallenplanung ist daher immer die lokale Festsetzung maßgeblich.
Begriffsabgrenzung (schneller Überblick)
Begriff | Kurzdefinition | Relevanz im Hallenbau |
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Traufhöhe | Höhe Traufe (Wand/Dach-Rinne) ab Referenzniveau | Genehmigung, Entwässerung, Nutzhöhe |
Firsthöhe | Höchster Punkt der Dachkonstruktion | Dachneigung, Silhouette, B-Plan |
Attikahöhe | Oberkante Attika bei Flachdach | Alternative zu Traufe, Gestaltung |
Gebäudehöhe | Gesamthöhe nach B-Plan-Definition | Abstandsflächen, Städtebau |
Lichte Höhe | Nutzbare Innenhöhe unter Tragwerk/Technik | Logistik, Regalierung, Kranbahn |