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Baulicher Brandschutz

Der Brandschutz ist ein fundamentaler Aspekt bei der Planung und Errichtung jeder Halle. Angesichts der Komplexität der Vorschriften und der technischen Anforderungen ist ein fundiertes Verständnis des baulichen Brandschutzes unerlässlich. Er ist ein integraler Bestandteil jeder Bauplanung und zielt darauf ab, im Ernstfall Leben zu schützen, Sachwerte zu erhalten und die Umwelt vor den Auswirkungen eines Feuers zu bewahren.

Definition

Der bauliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen, wie beispielsweise einer Gewerbe- oder Industriehalle, getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes (Brandentstehung) und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen. Darüber hinaus zielt er darauf ab, im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Er ist ein wesentlicher Pfeiler des vorbeugenden Brandschutzes und fokussiert sich auf die konstruktiven und materiellen Aspekte eines Gebäudes.

Schutzziele

Die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes verfolgen mehrere, eng miteinander verknüpfte Schutzziele, die häufig in der Musterbauordnung (MBO), insbesondere im §14 MBO, und den darauf basierenden Landesbauordnungen (LBO) verankert sind:

Verhinderung der Brandentstehung: Durch die Auswahl geeigneter, schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Baustoffe und eine durchdachte Konstruktion wird das Risiko einer Brandentstehung minimiert. Minimierung von Zündquellen und brennbaren Materialien durch Verwendung nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baustoffe, sichere Elektroinstallationen

Verhinderung der Brandausbreitung: Sollte dennoch ein Feuer ausbrechen, zielen bauliche Maßnahmen darauf ab, dessen Ausbreitung sowie die von Rauchgasen auf definierte Bereiche, sogenannte Brandabschnitte, zu begrenzen. Dies geschieht durch den Einsatz feuerwiderstandsfähiger Bauteile wie Brandwände und Decken. : Begrenzung von Feuer und Rauch auf definierte Brandabschnitte durch Verwendung von Brandwänden, feuerwiderstandsfähigen Decken, Abschottungen, Feuerschutztoren, Rauchschutztüren

Sicherung der Rettungswege: Ein zentrales Anliegen ist die Gewährleistung, dass Personen im Brandfall das Gebäude über sichere Rettungswege schnell verlassen oder von Rettungskräften geborgen werden können. Sicherstellung der Flucht und Rettung von Personen durch Einplanung von ausreichend breiten und gekennzeichneten Fluchtwegen, Notausgänge, feuerwiderstandsfähige Umfassungswände von Rettungswegen

Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten: Die Konstruktion muss so beschaffen sein, dass die Feuerwehr das Gebäude sicher betreten und effektive Löscharbeiten durchführen kann. Dies beinhaltet auch die Aufrechterhaltung der Standsicherheit der Halle für eine bestimmte Zeit. Gewährleistung der Zugänglichkeit und Standfestigkeit für die Feuerwehr durch standsichere Konstruktionen (Feuerwiderstand), Feuerwehr-Zugänge, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Diese Schutzziele bedingen sich gegenseitig: So tragen beispielsweise stabile Brandwände, die eine Brandausbreitung effektiv verhindern, maßgeblich dazu bei, dass Rettungswege länger rauchfrei und somit nutzbar bleiben. Dies wiederum erleichtert nicht nur die Evakuierung, sondern ermöglicht der Feuerwehr auch ein gezielteres und sichereres Vorgehen bei den Löscharbeiten.

Der bauliche Brandschutz bildet dabei das passive Fundament, auf dem aktive anlagentechnische Maßnahmen (wie Rauchmelder, Sprinkleranlagen) und organisatorische Maßnahmen (wie Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzunterweisungen) aufbauen und ihre volle Wirksamkeit entfalten können. Ohne eine standsichere Grundkonstruktion und klar definierte Brandabschnitte wären beispielsweise die durch Rauchmelder gewonnene Zeit für eine Flucht möglicherweise zu kurz oder Fluchtpläne obsolet, wenn die baulich vorgesehenen Rettungswege nicht den Anforderungen entsprechen.

Gesetzliche Grundlagen

Der bauliche Brandschutz ist in Deutschland durch ein mehrstufiges System von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Für Bauherren und Planer einer Halle sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:

  • Musterbauordnung (MBO): Die MBO dient als Vorlage für die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Sie legt grundlegende Anforderungen an den Brandschutz fest, wie in §14 MBO die Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung. Sie enthält Vorgaben zu Baustoffen, Bauteilen, Rettungswegen und der Notwendigkeit von Brandwänden. Ein wichtiges Element der MBO ist die Einteilung von Gebäuden in Gebäudeklassen (GK 1-5), die je nach Höhe, Fläche der Nutzungseinheiten und Anzahl der Nutzungseinheiten unterschiedliche Brandschutzanforderungen definieren.
  • Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland setzt die MBO durch eine eigene Landesbauordnung (LBO) in geltendes Recht um. Diese können von der MBO abweichende oder detailliertere Regelungen enthalten und konkretisieren die Anforderungen beispielsweise an Rettungswege, Brandwände und Abstandsflächen. Für die Genehmigung einer Halle ist stets die LBO des Bundeslandes maßgeblich, in dem die Halle errichtet wird.
  • Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL): Für Industrie- und Gewerbebauten (z.B. Produktions- und Lagerhallen), gilt oft die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL). Diese Richtlinie ist speziell auf die Belange von Industriebauten zugeschnitten, die häufig als Sonderbauten eingestuft werden. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den Standardanforderungen der MBO/LBO, sofern durch ein objektspezifisches Brandschutzkonzept nachgewiesen wird, dass die allgemeinen Schutzziele des Brandschutzes erreicht werden. Die MIndBauRL definiert unter anderem Sicherheitskategorien (K1 bis K4) und davon abhängige, zulässige Größen von Brandabschnitten bzw. Brandbekämpfungsabschnitten, die sich nach der vorhandenen brandschutztechnischen Infrastruktur (z.B. automatische Brandmeldeanlage, selbsttätige Feuerlöschanlage, Werkfeuerwehr) richten.

Das Verständnis für die Hierarchie und das Zusammenspiel dieser Regelwerke ist für Bauherren von Stahlhallen entscheidend. Während EU-Vorgaben, beispielsweise zur Klassifizierung von Baustoffen, nationale Normen (DIN-Normen) beeinflussen, gibt die Musterbauordnung den grundlegenden Rahmen für den Brandschutz in Deutschland vor. Die Landesbauordnungen setzen diesen Rahmen in spezifisches Landesrecht um. Für spezielle Bauaufgaben, wie den Bau von Industriehallen, treten dann Sonderbaurichtlinien wie die MIndBauRL hinzu. Diese können unter Umständen Erleichterungen oder alternative Lösungswege im Vergleich zu den Standardanforderungen der LBO bieten, wenn beispielsweise durch Kompensationsmaßnahmen (wie den Einbau einer Brandmeldeanlage oder einer RWA-Anlage) ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird. Diese Verflechtung der Regelwerke muss im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden, um eine genehmigungsfähige und wirtschaftliche Lösung für die geplante Halle zu finden.

Kernkomponenten

Um die Schutzziele zu erreichen, stützt sich der bauliche Brandschutz auf verschiedene Kernkomponenten, die bei der Planung und Ausführung einer Halle zu berücksichtigen sind:

  • Brandwände und Brandabschnitte: Brandwände sind feuerwiderstandsfähige Wände, die dazu dienen, größere Hallen in kleinere Brandabschnitte zu unterteilen. Ihre Hauptfunktion ist es, die Brandausbreitung von einem Abschnitt zum nächsten für eine definierte Zeit (z.B. 90 Minuten, Feuerwiderstandsklasse F90) zu verhindern, auch unter mechanischer Beanspruchung im Brandfall. Sie müssen in der Regel aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und über das Dach hinausgeführt werden oder einen gesicherten Anschluss an feuerwiderstandsfähige Decken aufweisen. Die Bildung von Brandabschnitten erleichtert zudem die Löscharbeiten der Feuerwehr. Die maximal zulässige Größe von Brandabschnitten in einer Halle hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Nutzung, der Brandlast und den Vorgaben der MIndBauRL oder LBO. Die sorgfältige Planung und Ausführung von Brandwänden, insbesondere ihrer Anschlüsse an andere Bauteile, ist für die Sicherheit einer Halle von entscheidender Bedeutung.
  • Rettungswege: Rettungswege sind alle Wege, die im Brandfall dazu dienen, dass sich Personen selbstständig in Sicherheit bringen oder von der Feuerwehr gerettet werden können. Dazu zählen Flure, Treppenräume und Ausgänge ins Freie. Die Planung und Dimensionierung von Rettungswegen ist ein Kernaspekt des baulichen Brandschutzes. Wichtige Parameter sind die maximale Länge eines Fluchtweges (z.B. nicht mehr als 35 Meter bis zu einem gesicherten Bereich oder Ausgang), die erforderliche Breite (abhängig von der maximalen Personenzahl, die den Weg im Notfall benutzt) sowie die Anzahl und Anordnung der Notausgänge. Bauteile, die Rettungswege umschließen, müssen in der Regel ebenfalls feuerwiderstandsfähig ausgeführt sein. Eine deutliche Kennzeichnung und eine Sicherheitsbeleuchtung sind unerlässlich, um die Orientierung im Brandfall zu gewährleisten.
  • Feuerschutztore und Rauchschutztüren: Um die Funktion von Brandabschnitten und die Sicherheit von Rettungswegen zu gewährleisten, müssen Öffnungen in Brandwänden oder in Wänden, die Rettungswege begrenzen, mit speziellen Abschlüssen versehen werden. Feuerschutztore und -türen sind so konstruiert, dass sie im Brandfall selbsttätig schließen und die Ausbreitung von Feuer für eine bestimmte Zeit verhindern (z.B. Klassifizierung T30 oder T90). Rauchschutztüren (RS) haben die Aufgabe, das Durchdringen von Rauch zu verhindern. In Industriehallen sind oft große Durchfahrtsöffnungen erforderlich, was den Einsatz von speziellen Feuerschutz-Schiebe- oder -Rolltoren notwendig machen kann. In bestimmten Fällen können auch textile Rauchschutzvorhänge als alternative Lösung in Betracht kommen. Alle diese Abschlüsse müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
  • Abschottung und Fugenabdichtungen: Die Integrität von feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken kann durch notwendige Durchführungen für Kabel, Rohre oder Lüftungsleitungen sowie durch Bewegungsfugen im Baukörper beeinträchtigt werden. Um eine Brandausbreitung durch diese Schwachstellen zu verhindern, sind spezielle Abschottungen und Fugenabdichtungen erforderlich. Für Kabel- und Rohrdurchführungen gibt es verschiedene zugelassene Systeme wie Weichschotts (Mineralfaserplatten mit Beschichtung), Mörtelschotts oder spezielle Manschetten für brennbare Rohre, die im Brandfall aufschäumen und die Öffnung verschließen. Bewegungsfugen und Anschlussfugen, beispielsweise zwischen Wand und Dach einer Halle, müssen mit flexiblen, feuerwiderstandsfähigen Materialien wie Brandschutzschäumen oder speziellen Dichtbändern abgedichtet werden. Die korrekte Ausführung dieser Details ist entscheidend, da eine unsachgemäße Abschottung die Funktion eines ganzen Brandabschnitts zunichtemachen kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Abstimmung zwischen dem Hallenbauer und den Fachplanern für die technische Gebäudeausrüstung.
  • Baustoffverhalten im Brandfall: Die Auswahl der Baustoffe und die Bemessung der Bauteile hinsichtlich ihres Verhaltens im Brandfall sind Kernpunkte des baulichen Brandschutzes. Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit in Baustoffklassen eingeteilt (z.B. nichtbrennbar A1/A2, schwerentflammbar B1, normalentflammbar B2 nach DIN 4102 oder den europäischen Klassen A bis F nach EN 13501). Bauteile (wie Wände, Decken, Stützen) werden nach ihrer Feuerwiderstandsdauer klassifiziert (z.B. F30, F60, F90), die angibt, wie lange das Bauteil im genormten Brandversuch seine Funktion (Tragfähigkeit, Raumabschluss und/oder Wärmedämmung) behält. Stahl ist zwar nicht brennbar (Baustoffklasse A1), verliert jedoch bei Temperaturen um 500°C einen erheblichen Teil seiner Tragfähigkeit. Diese „Achillesferse“ des Stahls stellt eine zentrale Herausforderung dar. Ein ungeschütztes Stahltragwerk kann im Brandfall schnell versagen, was die Standsicherheit der Halle, die Funktion der Rettungswege und die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet. Daher sind Schutzmaßnahmen wie Brandschutzbeschichtungen (dämmschichtbildende Anstriche, die im Brandfall aufschäumen und eine isolierende Schicht bilden), Bekleidungen mit feuerfesten Platten oder eine brandschutztechnische Bemessung der Stahlprofile (Heißbemessung) unerlässlich, um die geforderte Feuerwiderstandsklasse (z.B. F30 für feuerhemmend oder F90 für feuerbeständig) zu erreichen. Die Wahl der geeigneten Schutzmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die geforderte Feuerwiderstandsdauer, ästhetische Aspekte und wirtschaftliche Überlegungen, und muss im Rahmen des Brandschutzkonzepts detailliert festgelegt und nachgewiesen werden.

Anlagentechnische Aspekte

Obwohl der anlagentechnische Brandschutz (z.B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen) ein eigener Bereich ist, gibt es wichtige Schnittstellen und Wechselwirkungen mit dem baulichen Brandschutz:

  • Rauchmelder und Rauchmelderpflicht: Rauchmelder dienen der frühzeitigen Detektion von Bränden und der Alarmierung von Personen im Gebäude sowie gegebenenfalls der Feuerwehr. In Deutschland besteht eine umfassende Rauchmelderpflicht für Wohnungen, die in den Landesbauordnungen geregelt ist. Für Gewerbe- und Industriebauten gelten oft spezifischere Anforderungen, die im Rahmen eines Brandschutzkonzepts festgelegt werden. Hier kommen häufig automatische Brandmeldeanlagen (BMA) zum Einsatz, die nicht nur alarmieren, sondern auch weitere Brandschutzeinrichtungen wie RWA-Anlagen oder Löschanlagen ansteuern können.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): RWA-Anlagen haben die Aufgabe, im Brandfall Rauch und heiße Brandgase aus dem Gebäudeinneren ins Freie abzuführen. Dies hat mehrere positive Effekte: Es hält die Rettungswege länger raucharm und begehbar, verbessert die Sichtverhältnisse für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und reduziert die thermische Belastung der tragenden Bauteile der Halle. Insbesondere in großen und hohen Hallen, wie Industrie- oder Lagerhallen, sind RWA-Anlagen oft ein unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzkonzepts. Sie können als natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) über Öffnungen im Dach (z.B. Lichtkuppeln mit RWA-Funktion) oder als maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) mit Ventilatoren realisiert werden. Gerade bei Stahlhallen, wo der Schutz der Stahlkonstruktion vor kritischen Temperaturen entscheidend ist, können RWA-Anlagen eine wichtige Kompensationsmaßnahme darstellen. Durch die effektive Abfuhr von Rauch und Wärme kann der Temperaturanstieg an den Stahlbauteilen verlangsamt werden. Dies kann im Rahmen eines ingenieurmäßigen Brandschutzkonzepts dazu führen, dass geringere Feuerwiderstandsklassen für die Stahlkonstruktion nachgewiesen werden können oder der Aufwand für Brandschutzbekleidungen reduziert wird.

Praxis – Brandschutzkonzepte

Ein Brandschutzkonzept wird von einem qualifizierten Brandschutzplaner oder einem Fachplaner für Brandschutz erstellt. Zu dessen Aufgaben gehören die Analyse der spezifischen Brandgefahren, die Definition der Schutzziele in Abstimmung mit dem Bauherrn und den Behörden sowie die Festlegung aller erforderlichen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Das Konzept beinhaltet typischerweise eine detaillierte Beschreibung des Gebäudes und seiner Nutzung, eine Analyse der Brandgefahren und Brandlasten, das Rettungswegkonzept, die Planung der Brandabschnitte, die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile hinsichtlich ihres Brandverhaltens und ihrer Feuerwiderstandsdauer sowie Angaben zu anlagentechnischen Einrichtungen (wie Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Löschanlagen) und organisatorischen Maßnahmen (z.B. Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung).

Ein Brandschutzkonzept ist kein standardisiertes Dokument, sondern muss individuell auf die spezifische Nutzung und die damit verbundenen Risiken der jeweiligen Halle zugeschnitten sein. Eine Lagerhalle für Papier oder Kunststoffe weist beispielsweise eine deutlich höhere Brandlast auf und erfordert andere Brandschutzmaßnahmen als eine Produktionshalle für Metallverarbeitung oder ein Autohaus mit Verkaufsflächen und Werkstattbereichen. Der Brandschutzplaner muss diese nutzungsspezifischen Unterschiede analysieren und das Konzept entsprechend anpassen.

Spezifische Brandlasten

Die Brandlast ist eine Kenngröße, die die Energiemenge beschreibt, die bei der vollständigen Verbrennung aller brennbaren Materialien in einem Raum oder Gebäude freigesetzt würde. Sie wird üblicherweise in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m2) oder Megajoule pro Quadratmeter (MJ/m2) angegeben. Eine hohe Brandlast bedeutet ein höheres Brandrisiko und erfordert in der Regel umfangreichere und robustere Brandschutzmaßnahmen. Dazu können kleinere Brandabschnitte, kürzere Rettungswege, höhere Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen oder der Einsatz von automatischen Löschanlagen gehören.

Bei dieversen Hallentypen können die Brandlasten je nach Nutzung stark variieren:

  • Lagerhallen: Hier können hohe Brandlasten durch die Lagerung von brennbaren Materialien wie Kunststoffen, Papier, Holz, Textilien oder Verpackungsmaterialien entstehen.
  • Produktionshallen: In Produktionsbereichen können brennbare Betriebsstoffe, Verpackungsmaterialien, die hergestellten Produkte selbst, aber auch elektrische Anlagen und Maschinen (eine häufige Brandursache) zur Brandlast beitragen.
  • Autohäuser: Hier setzen sich die Brandlasten aus den Ausstellungsfahrzeugen, Reifenlagern, brennbaren Flüssigkeiten (Öle, Kraftstoffe, Lacke) in Werkstatt- und Lagerbereichen sowie den Materialien in den Verkaufs- und Büroräumen zusammen.

Eine realistische Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Brandlasten ist daher ein entscheidender Schritt bei der Erstellung eines wirksamen und wirtschaftlichen Brandschutzkonzepts für jede Halle.

Anwendungsbeispiele

Der bauliche Brandschutz muss bei allen Hallentypen individuell geplant und umgesetzt werden:

  • Gewerbehallen: Für viele Standard-Gewerbehallen können oft typische Maßnahmen wie eine klare Brandabschnittsbildung durch Brandwände, ausreichend dimensionierte und gut gekennzeichnete Rettungswege, der Einbau von Feuerschutztoren und die Installation von Rauchmeldern gemäß den Vorgaben der LBO ausreichend sein.
  • Industriehallen & Produktionshallen: In diesen Hallen ist oft mit erhöhten Brandgefahren durch spezifische Produktionsprozesse, den Einsatz von Maschinen (elektrische Anlagen sind eine häufige Brandursache) oder die Lagerung und Verarbeitung brennbarer Betriebs- und Hilfsstoffe zu rechnen. Dies erfordert oft robustere Brandwände, spezielle Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) oder leistungsfähige RWA-Systeme, abhängig von der spezifischen Brandlast und den betrieblichen Abläufen.
  • Lagerhallen (insbesondere Hochregallager): Lagerhallen, speziell solche mit Hochregalsystemen, stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz, vor allem wenn Güter mit hohen Brandlasten (z.B. Kunststoffe, Papier, Holz) gelagert werden. Aus betrieblichen Gründen werden hier oft möglichst große, zusammenhängende Lagerflächen gewünscht. Dies kann im Widerspruch zu den Standardanforderungen an die Größe von Brandabschnitten stehen. Kompensationsmaßnahmen wie automatische Sprinkleranlagen sind dann häufig unumgänglich, um die Schutzziele dennoch zu erreichen. Auch die Gestaltung der Rettungswege und die Dimensionierung des Rauchabzugs in großen und hohen Hallen erfordern eine sorgfältige Planung.
  • Autohäuser: Bei Autohäusern ist ein differenziertes Brandschutzkonzept erforderlich, das die unterschiedlichen Nutzungsbereiche berücksichtigt: den Showroom mit Kundenverkehr und Ausstellungsfahrzeugen, die Werkstatt mit Arbeiten an Fahrzeugen und dem Umgang mit brennbaren Stoffen (Öle, Lacke, Kraftstoffe) sowie ggf. Schweißarbeiten, und die Lagerbereiche für Reifen, Ersatzteile und Zubehör. Eine klare brandschutztechnische Trennung dieser Bereiche durch Brandwände und Feuerschutztore ist hier essenziell.

 

Es ist zudem wichtig zu verstehen, dass der bauliche Brandschutz nur einen Teil der Gesamtverantwortung darstellt. Nach der Errichtung der Halle liegt es in der Verantwortung des Betreibers, die installierten Brandschutzeinrichtungen (wie Feuerschutztore, Rauchmelder, Abschottungen) regelmäßig zu warten und instand zu halten sowie die im Brandschutzkonzept festgelegten organisatorischen Maßnahmen (z.B. Freihaltung von Rettungswegen, Mitarbeiterschulungen) konsequent umzusetzen. Änderungen in der Nutzung oder der Art der gelagerten Güter können eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des ursprünglichen Brandschutzkonzepts erforderlich machen.

 

Holger Schmidt INT-BAU

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