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Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 (LPH 3) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), stellt einen wichtigen Prozess im Planungszyklus jedes Bauvorhabens dar. Sie wird treffend auch als „System- und Integrationsplanung“ bezeichnet, was ihre zentrale Funktion bei der Verknüpfung und Harmonisierung diverser Planungsstränge hervorhebt. In dieser Phase erfahren die in der vorangegangenen Vorplanung (LPH 2) entwickelten Konzepte und ersten Ideen eine entscheidende Konkretisierung und werden zu einem detaillierten, durchgearbeiteten Entwurf verdichtet. Es geht darum, eine präzise zeichnerische und beschreibende Lösung zu entwickeln, die nicht nur gestalterische und funktionale, sondern auch technische, bauphysikalische, wirtschaftliche und ökologische sowie soziale Aspekte umfassend berücksichtigt.

Für den Bauherrn markiert die Entwurfsplanung den wichtigen Übergang von einer ersten, oft noch abstrakten Vision hin zu einem greifbaren, prüffähigen Plan. Sie ist die unverzichtbare Basis für die nachfolgende Genehmigungsplanung (LPH 4), in der die behördliche Zustimmung eingeholt wird, sowie für die detaillierte Ausführungsplanung (LPH 5), die als direkte Anleitung für die Bauausführung dient. Eine sorgfältig und professionell durchgeführte Entwurfsplanung ist somit nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern vielmehr die Phase, in der die strategischen Weichen für die Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit einer Halle gestellt werden.

Entscheidungen über Materialien, Konstruktionsweisen und technische Systeme, die hier getroffen werden, haben direkte und langfristige Auswirkungen auf die Baukosten, die Betriebskosten – insbesondere im Hinblick auf die Energieeffizienz – und somit auf die Gesamtrendite des Projekts. Die frühzeitige Integration von Fachplanern, beispielsweise für Tragwerk und technische Gebäudeausrüstung, ermöglicht in dieser Phase die Entwicklung optimierter Lösungen, die spätere, oft kostspielige Änderungen und Anpassungen vermeiden helfen. Die Qualität und Vollständigkeit der Entwurfsplanung steht in direktem Zusammenhang mit einem reibungslosen Ablauf der nachfolgenden Genehmigungs- und Ausführungsphasen und trägt maßgeblich zur Minimierung von Risiken für den Bauherrn bei, indem sie eine solide Grundlage für Kosten- und Terminsicherheit schafft.

Die Entwurfsplanung ist eine facettenreiche Phase, die eine Vielzahl von Aufgaben umfasst, um aus einer ersten Idee einen realisierbaren und genehmigungsfähigen Plan für Ihre Halle zu entwickeln. Diese beinhaltet:

  • Ausarbeitung der Hallengestaltung: Hier werden die architektonische Formgebung, die Gestaltung der Fassaden und die räumliche Anordnung der Halle präzisiert. Diese Aspekte müssen den spezifischen Nutzungsanforderungen – sei es für eine Produktionshalle, eine Lagerhalle oder ein repräsentatives Autohaus – gerecht werden.
  • Funktionale Planung: Eine detaillierte Planung der internen Abläufe, der optimalen Raumaufteilungen, der Verkehrswege innerhalb und außerhalb der Halle sowie der Anordnung von Maschinen, Regalsystemen oder spezifischen Arbeitsbereichen ist unerlässlich. Die spezifische Nutzung der Halle, beispielsweise als Gewerbehalle mit integrierten Büroflächen oder als reine Produktionsstätte mit speziellen logistischen Anforderungen, wird hierbei bis ins Detail berücksichtigt.
  • Konstruktive Durcharbeitung: In dieser Phase erfolgt die Festlegung der primären Tragstruktur. Spannweiten, anzusetzende Lasten (wie Schnee- und Windlasten) und grundlegende Konstruktionsdetails werden definiert und in enger Zusammenarbeit mit der Tragwerksplanung erarbeitet.
  • Integration von Fachplanungen: Eine moderne Halle ist ein komplexes System, dessen erfolgreiche Planung die nahtlose Integration verschiedener Fachdisziplinen erfordert.
  • Die enge Zusammenarbeit mit Architekten, Tragwerksplanern und Ingenieuren für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA), die Bereiche wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallationen abdeckt, ist ein Muss. Die Entwurfsplanung dient hier als zentrale Plattform, um die vielfältigen Beiträge und Anforderungen aller beteiligten Fachplaner zu einem kohärenten und optimierten Gesamtkonzept zu vereinen.
  • Beispielsweise werden in der Entwurfsplanung die Anforderungen an energieeffiziente Heizsysteme, wie eine Wärmepumpe, definiert und deren Integration in das Gebäudekonzept sowie die notwendigen Leitungsführungen und Platzbedarfe geplant. Auch die Dimensionierung und Platzierung von Elementen wie Lichtbändern zur optimalen Nutzung von Tageslicht und deren positiver Einfluss auf die Energieeffizienz und das Arbeitsklima werden hier berücksichtigt.
  • Der Einsatz von Building Information Modeling (BIM) kann diesen komplexen Integrationsprozess erheblich unterstützen. BIM ermöglicht eine gemeinsame, modellbasierte Datenverwaltung, erleichtert die Koordination zwischen den Gewerken und erlaubt frühzeitige Kollisionsprüfungen, wodurch Planungsfehler reduziert und die Effizienz gesteigert werden können.

Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine Grundleistung der Leistungsphase 3 und Teil der Entwurfsplanung. Sie ist deutlich präziser als die vorherige Kostenschätzung und dient dem Bauherrn als Entscheidungsgrundlage. Durch den Abgleich mit dem Budget können bei Abweichungen frühzeitig Planungsanpassungen erfolgen – etwa bei Material oder Konstruktion. Die Kostenberechnung kann dabei um bis zu +/- 20 % von den tatsächlichen Baukosten abweichen.

Die Entwurfsunterlagen

Die Entwurfsplanung mündet in ein umfassendes Dokumentenpaket, das als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte dient. Es umfasst Entwurfszeichnungen im Maßstab 1:100 (oder detaillierter), alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten der Halle sowie eine präzise Objektbeschreibung. Diese erläutert das Bauvorhaben, Nutzungsanforderungen, Materialwahl und die Konzeption der technischen Anlagen.

In dieser Phase erfolgen häufig auch erste Abstimmungen mit den Baubehörden zur Genehmigungsfähigkeit. Die Entwurfsplanung dient als erster Realitätscheck, bei dem Vision, Technik, Vorschriften (z. B. zur Energieeffizienz) und Budget abgeglichen werden.

Zentral ist die System- und Integrationsplanung: Der Architekt oder Generalplaner führt die Beiträge der Fachplaner zu einem funktionalen Gesamtentwurf zusammen – durch iterative Abstimmungen und gezielte Kompromisse.

Energieeffizienz bei der Entwurfsplanung

Energieeffizienz in der Entwurfsplanung beschreibt alle planerischen Maßnahmen zur Minimierung des Energieverbrauchs eines Gebäudes – insbesondere im Hinblick auf Primär- und Endenergiebedarf – unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Im Hallenbau ist Energieeffizienz ein zentrales Planungskriterium. Bereits in der Entwurfsphase werden Gebäudehülle, Heiztechnik, Beleuchtung und die Nutzung erneuerbarer Energien so konzipiert, dass die gesetzlichen Effizienzanforderungen erfüllt und langfristige Betriebskosten gesenkt werden. Grundlage bildet das GEG, das u. a. einen reduzierten Primärenergiebedarf für Neubauten fordert. Ergänzt wird es durch Normen wie die DIN V 18599 und europäische Vorgaben wie die EPBD-Richtlinie.

Energieeffizienz-Anforderungen und Lösungsansätze im Hallenbau

Anforderung Gesetzliche Grundlage Typische Maßnahmen Vorteile für den Bauherrn
Reduktion Primärenergiebedarf GEG (z.B. 55%-Regel für Neubauten) Dämmung der Halle, effiziente Anlagentechnik, Gesetzeskonformität, Beitrag zu Energieeffizienzzielen, potenziell geringere Nebenkosten
65% EE-Anteil Heizung (Neubau) GEG §71 ff. Auslegung und Integration von erneuerbarer Energie, Anschluss an EE-Wärmenetz; Prüfung von Ausnahmen (z.B. Hallen >4m Höhe) Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, Nutzung erneuerbarer Energien, Beitrag zum Energiewechsel, langfristig stabilere Energiekosten
Effizienzhaus-Niveau (z.B. KfW 40 für NWG) KfW-Förderrichtlinien Ganzheitliches Energiekonzept Zugang zu attraktiven Förderkonditionen, Wertsteigerung der Immobilie
Minimierung Endenergieverbrauch Implizites Ziel des GEG und der Wirtschaftlichkeit Hocheffiziente Heizsysteme und Dämmung, energieeffiziente Beleuchtung, Eigenstromnutzung durch PV Deutlich niedrigere laufende Betriebskosten, erhöhte Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonung
Erstellung Energieverbrauchskennzeichnung GEG §§ 79 ff. Planung und Dokumentation aller energierelevanten Bauteile und Anlagen als Grundlage für den Energieausweis Erfüllung der gesetzlichen Pflicht bei Neubau, Verkauf, Vermietung; Transparenz über die energetische Qualität der Halle

Anwendungsbeispiele Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung im Hallenbau muss stets an die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Nutzungstyps angepasst werden. Energieeffizienz, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit stehen dabei im Fokus.


Gewerbe- und Industriehallen

  • Nutzung: Produktion, Lagerung, Werkstätten – hohe Flexibilität gefordert

  • Planungsfokus:

    • Robuste, wirtschaftliche Stahlkonstruktion

    • Flexible Grundrisse für spätere Anpassungen

    • Effiziente Abläufe und Zonierung

  • Energieaspekte:

    • Hochwertige Dämmung von Dach und Wand

    • Zonenregelbare Heiz- und Lüftungssysteme

    • LED-Beleuchtung für große Arbeitsbereiche

    • Optionale Nutzung von Prozesswärme


Produktionshallen

  • Nutzung: Fertigungsprozesse mit hohen technischen Anforderungen

  • Planungsfokus:

    • Optimale Maschinenanordnung und Materialfluss

    • Einhaltung von Raumklima-, Sauberkeits- und Sicherheitsvorgaben

  • Energieaspekte:

    • Präzise ausgelegte Heiz-/Lüftungssysteme (z. B. Wärmepumpe)

    • Energiebedarf für Prozesswärme, -kälte, Druckluft berücksichtigen

    • Effiziente, an Sehaufgaben angepasste Beleuchtung


Lager- und Kühlhallen

  • Nutzung: Lagerung temperatur- oder feuchtigkeitssensibler Waren

  • Planungsfokus:

    • Konstantes Raumklima

    • Effiziente Logistikflächen und kurze Umschlagzeiten

  • Energieaspekte:

    • Sehr gute Dämmung (auch Bodenplatte)

    • Hocheffiziente Kälteanlagen (oft mit Wärmepumpe)

    • LED-Beleuchtung mit Sensorsteuerung

    • Energiesparendes Tür-/Tor-Management


Autohäuser

  • Nutzung: Kombination aus Showroom, Werkstatt, Büro

  • Planungsfokus:

    • Repräsentative Gestaltung mit Glasflächen

    • Helle Ausstellungsräume, funktionale Werkstätten

  • Energieaspekte:

    • Dreifachverglasung und außenliegender Sonnenschutz

    • Zonenweise Regelung von Heizung und Lüftung (Wärmepumpe)

    • Inszenierungsstarke, energieeffiziente LED-Beleuchtung


Fazit:
Jeder Hallentyp stellt andere Anforderungen an die Entwurfsplanung. Produktionshallen verlangen energetisch aufwändige Prozessintegration, Lagerhallen höchste Dämmstandards. Mischformen erfordern zonierte TGA-Konzepte. Eine durchdachte Entwurfsplanung ist der Schlüssel zur funktionalen, energieeffizienten und zukunftssicheren Halle.

Holger Schmidt INT-BAU

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