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Energieausweis für Nichtwohngebäude

Der Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Nichtwohngebäude ist ein offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Er gibt Auskunft über den primären Energiebedarf für Heizung, Lüftung, Kühlung und gegebenenfalls Warmwasserbereitung. Für Stahlhallen, Fertighallen oder Industriehallen ist der Energieausweis insbesondere bei Neubauten, Anbauten oder größeren Umnutzungen erforderlich. Er dient als Nachweis für Genehmigungen, Fördermittel und vertragliche Regelungen.

Der Ausweis berücksichtigt insbesondere:

  • Gebäudedaten und Nutzung: Halle, Büro- und Sozialtrakte, beheizte Flächen, Baujahr.

  • Bauliche Ausstattung: Wand- und Dachaufbauten aus Trapezblech oder Sandwichpaneelen, Dämmung, Verglasungen, Türen und Tore.

  • Technische Anlagen: Heizungs-, Lüftungs- und Klimasysteme, Beleuchtung und sonstige Energieverbraucher.

  • Kennwerte: Endenergie- und Primärenergiebedarf, Effizienzklassen.

  • Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz: Maßnahmen zur Dämmung, Luftdichtheit, Technikoptimierung und Nutzung erneuerbarer Energien.

Besondere Beachtung finden thermische Brücken an Stahlkonstruktionen, Fugen und Anbauten, um den tatsächlichen Energiebedarf korrekt zu erfassen. Der Energieausweis stellt sicher, dass die Halle gesetzliche Vorgaben erfüllt, energieeffizient betrieben werden kann und Grundlage für Entscheidungen über Investitionen und Förderungen ist.

Energieausweis Variante 3 Energieausweis Variante 2 Energieausweis Variante 1

Holger Schmidt INT-BAU

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