Der Bauleistende nach §13 UStG ist ein Unternehmer, der Bauleistungen erbringt und unter bestimmten Bedingungen für die Umsatzsteuer verantwortlich ist.
Diese Regelung betrifft insbesondere die Abführung der Umsatzsteuer und ist wichtig für die steuerliche Behandlung von Bauleistungen.
Ein Unternehmen, welches nachhaltige Baudienstleistungen (Stahlmontage, Dachdeckerleistungen, Hüllenmontage, Tür- und Toreinbau, Fenstereinbau) an einen Baudienstleistenden erbringt z. B. beim Bau einer Werkstatthalle, muss die Regelungen nach §13 UStG beachten, um die Umsatzsteuer korrekt abzurechnen.