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Anzahlungsbürgschaft

Mit der Anzahlungsbürgschaft (oder auch Vorauszahlungsbürgschaft) wird die Anzahlung des Auftraggebers durch einen Bürgen des Auftragnehmers abgesichert.

Wird zum Beispiel in einem Bauvertrag ein Zahlungsplan vereinbart, der bei Vertragsbeginn eine Anzahlung vorsieht, so wird zur Absicherung dieser Anzahlung gewiss auch die Übergabe einer Anzahlungsbürgschaft vereinbart.  Um die Anzahlung  zu erhalten übergibt der Auftragnehmer zeitnah, mit der Rechnung für die Anzahlung,  an den  Auftraggeber eine Anzahlungsbürgschaft.

Diese ist eine Sicherheitszusage an den Auftraggeber und wird i.d.R. von der Hausbank des Auftragnehmers oder einer Versicherung ausgestellt. Der Bürge garantiert, dass der Auftraggeber seine Anzahlung zurück erhält, falls die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. Die Laufzeiten von Anzahlungsbürgschaften werden zumeist befristet, dies kann z. Bsp. ein erkennbarer Baufortschritt sein. Das Absichern von Anzahlungen trifft man häufig  bei gewerblichen Vertragsverhältnissen an, wo es sich um große Beträge handelt. Zum Beispiel in der Investitionsgüterindustrie, wozu auch der Industriehallenbau zählt.

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