Das Bauantragsverfahren bezeichnet den formalen Prozess, durch dem der Bauantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht werden muss. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung kann mit dem Bau der Halle begonnen werden. Im Bauantragsverfahren muss der Bauherr und sein Erfüllungsgehilfe (Architekt) alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Die zuständigen Behörden prüfen diese Unterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften und Baurichtlinien.
In der Regel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Bauantragsformular: Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular, das die grundlegenden Informationen zum Bauvorhaben enthält.
2. Lageplan: Ein detaillierter Plan, der die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück zeigt, einschließlich der Abstände zu Nachbargrundstücken und bestehenden Gebäuden.
3. Bauzeichnungen: Dazu gehören Grundrisse, Schnitte und Ansichten des geplanten Gebäudes.
4. Baubeschreibung: Eine schriftliche Beschreibung des Bauvorhabens, der Materialien, Bauweise und Nutzung.
5. Standsicherheitsnachweis: Ein prüffähiger Nachweis über die Standsicherheit des Gebäudes, der von einem Statiker erstellt werden muss.
6. Nachweise über die Erschließung: Informationen darüber, wie das Grundstück an die öffentliche Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom, etc.) angeschlossen wird.
7. Brandschutznachweis: baulicher Brandschutz, Brandschutzeinrichtungen, organisatorische Maßnahmen, Anforderungen zu Flucht- und Rettungswegen,
8. Genehmigungen von Dritten: Falls erforderlich, können auch Genehmigungen von anderen Behörden oder Institutionen erforderlich sein z. B. Denkmalschutz
9. Wärmeschutznachweis für beheizte Hallen