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Bauantragsverfahren

Das Bauantragsverfahren stellt einen formalen Prozess dar, der für die Errichtung, die Erweiterung oder die wesentliche Änderung von Hallenbauten erforderlich ist. Angesichts der Komplexität des deutschen Baurechts und der Vielzahl an Vorschriften ist die Erstellung der Bauantragsunterlagen durch ein „bauvorlageberechigtes Architektur- oder Planungsbüro“ durchzuführen. Im Ergebnis dieses Prozesses steht die erteilte Baugenehmigung, die die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens sicherstellt.

Die Baugenehmigung

Das Bauantragsverfahren bezeichnet den Prozess, bei dem ein Bauherr und dessen Erfüllungsgehilfe (Architekt- oder Planungsbüro) einen Antrag, den sogenannten Bauantrag, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreicht, um die Genehmigung (Baugenehmigung) für sein geplantes Bauvorhaben zu erhalten. Früher wurde dieser Antrag auch als Baugesuch bezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Verfahren sind im Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes und in den detaillierteren Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer festgelegt, welche spezifische Anforderungen und Abläufe definieren.

Für den Hallenbau ist die Einholung einer Baugenehmigung grundsätzlich erforderlich. Die Baugenehmigung dient dazu, sicherzustellen, dass das geplante Bauvorhaben allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Bebauungspläne, die Festlegung von Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken, die Gewährleistung des Brandschutzes, die Sicherstellung der Statik des Gebäudes sowie die Berücksichtigung von Aspekten der Energieeffizienz und des Umweltschutzes. Ohne eine vorliegende gültige Baugenehmigung darf der Bauherr mit dem Bau der Gewerbehalle nicht beginnen. Die Notwendigkeit der Baugenehmigung entspringt somit dem staatlichen Auftrag, öffentliche Interessen zu schützen, Gefahren abzuwehren und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens

Der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens für Hallenbauten umfasst mehrere wesentliche Schritte, die von der Einreichung des Antrags bis zur Erteilung der Genehmigung reichen. Zunächst erfolgt die Einreichung des Bauantrags (Bauantrag stellen) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landratsamt angesiedelt ist, abhängig von der Größe des Bauvorhabens und der regionalen Zuständigkeit. In den meisten Fällen ist es erforderlich, den Antrag zusammen mit allen relevanten Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen, obwohl einige Bundesländer auch die Möglichkeit der elektronischen Einreichung anbieten.

Nach der Einreichung erfolgt die Prüfung des Bauantrags durch die Bauaufsichtsbehörde. Zunächst wird innerhalb einer bestimmten Frist, die oft etwa 10 Arbeitstage beträgt, überprüft, ob der Antrag und die eingereichten Bauvorlagen vollständig sind. Anschließend erfolgt eine detaillierte inhaltliche Prüfung des geplanten Hallenbaus auf Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht, insbesondere dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan, sowie mit dem Bauordnungsrecht, das Aspekte wie Abstandsflächen, Brandschutz, Statik, Barrierefreiheit, die Anzahl der notwendigen Stellplätze und die Anforderungen an die Energieeffizienz umfasst. Abhängig von der Art und dem Umfang des Hallenbauvorhabens werden gegebenenfalls auch andere Fachbehörden, wie beispielsweise das Umweltamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die Brandschutzdienststelle, in den Prüfungsprozess einbezogen, um deren Stellungnahmen und Genehmigungen einzuholen.

Die Gründlichkeit dieses mehrstufigen Prüfungsprozesses unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung des Bauantrags. Sollten während der Prüfung Unvollständigkeiten oder Mängel festgestellt werden oder wenn das geplante Vorhaben nicht allen Vorschriften entspricht, kann die Bauaufsichtsbehörde Nachforderungen weiterer Unterlagen stellen oder Anpassungen der eingereichten Pläne verlangen, was die gesamte Bearbeitungszeit des Verfahrens verlängert. Nach erfolgreicher Prüfung und gegebenenfalls erfolgten Anpassungen wird die Baugenehmigung in der Regel schriftlich erteilt. Diese Genehmigung kann mit bestimmten Auflagen oder Bedingungen verbunden sein, die während der Bauausführung zwingend zu beachten sind.

Die Baugenehmigung hat in der Regel eine begrenzte Gültigkeitsdauer von meist drei bis vier Jahren, innerhalb derer mit den Bauarbeiten begonnen werden muss, wobei unter Umständen eine Verlängerung möglich ist. In einigen Bundesländern ist nach der Fertigstellung des Hallenbaus eine Bauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde obligatorisch, bei der überprüft wird, ob das errichtete Gebäude den Vorgaben der erteilten Baugenehmigung entspricht.

Dokumente für den Bauantrag

Für einen vollständigen Bauantrag im Hallenbau sind in der Regel umfangreiche Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, erforderlich. Diese dienen der Bauaufsichtsbehörde als Grundlage für die Prüfung des Bauvorhabens. Zu den allgemein notwendigen Bauvorlagen gehören:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Bauantragsformular des Bauherrn und des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers.
  • Ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000, der einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) darstellt und das Baugrundstück, die geplante Halle sowie die notwendigen „Abstandsflächen“ zu den Nachbargrundstücken präzise einzeichnet.
  • Detaillierte Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, die alle Geschosse der geplanten Halle mit Maßangaben, Raumbezeichnungen, Fenster- und Türausschnitten sowie Ansichten und Schnitte darstellen.
  • Eine umfassende Baubeschreibung, die das gesamte Bauvorhaben detailliert erläutert, einschließlich Angaben zur geplanten Nutzung der Halle, der gewählten Bauweise, der verwendeten Baumaterialien, der farblichen Gestaltung und der vorgesehenen technischen Anlagen.

Verschiedene Berechnungen, darunter ein detaillierter

  • Standsicherheitsnachweis (Statik) der Tragkonstruktion der Halle, der alle relevanten Lastannahmen und Nachweise der Tragfähigkeit und Stabilität beinhaltet ,
  • ein Wärmeschutznachweis (Energieausweis), der die Einhaltung der energetischen Anforderungen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) belegt ,
  • gegebenenfalls ein Schallschutznachweis für Hallen mit potenzieller Lärmemission oder besonderen Anforderungen an den Schallschutz
  • sowie exakte Flächen- und Rauminhaltsberechnungen der Halle.
  • Ein detailliertes Brandschutzkonzept, dass ein umfassendes Konzept zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz der Halle darlegt, einschließlich Angaben zu Brandabschnitten, Rettungswegen, Feuerwiderstandsklassen und gegebenenfalls erforderlichen Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
  • Ein Entwässerungsplan, der die fachgerechte Ableitung von Schmutz- und Regenwasser vom Grundstück und aus der Halle darstellt.
  • Ein Freiflächenplan oder Außenanlagenplan, der die Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen, einschließlich Angaben zu Zuwegungen, Stellplätzen, Grünflächen und gegebenenfalls geplanten Werbeanlagen, visualisiert.

 

Bei Gewerbehallen ist in der Regel eine detaillierte Betriebsbeschreibung erforderlich, die Art und Umfang der gewerblichen Nutzung der Halle erläutert, einschließlich Informationen zu Produktionsprozessen, Lagerung, Emissionen und Arbeitszeiten. Ein Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers in Form der entsprechenden Kammerzugehörigkeit oder anderer Qualifikationsnachweise ist dem Antrag beizulegen.

Die Unterschriften des Bauherrn und des Entwurfsverfassers auf dem Bauantrag und den zugehörigen Bauvorlagen als Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Je nach den spezifischen Anforderungen des Bauvorhabens und den regionalen Vorschriften können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise ein Befreiungsantrag bei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderen Vorschriften, Zustimmungserklärungen der Nachbarn wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden können oder andere nachbarschützende Vorschriften betroffen sind, ein Bodengutachten (Baugrundgutachten), ein Umweltgutachten bei Vorhaben mit potenziellen Umweltauswirkungen, technische Angaben zu geplanten Feuerungsanlagen, Angaben zu gewerblichen Anlagen (z.B. Maschinen), ein Abfallverwertungskonzept bei größeren Bauvorhaben, ein Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau sowie eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276. Die Zusammenstellung dieser umfangreichen Dokumentation erfordert in der Regel die Zusammenarbeit verschiedener Fachleute.

Voraussetzungen für den Baubeginn

Gemäß § 123 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die gesicherte Erschließung eines Baugrundstücks eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Dies bedeutet, dass erst nach Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung und gegebenenfalls einer separaten Baufreigabe (in einigen Bundesländern) legal mit den eigentlichen Bauarbeiten für die Halle begonnen werden darf.

 

 

 

Holger Schmidt INT-BAU

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